• Auswirkung der Änderung der Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Schulen vor Ort

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          bitte beachten Sie folgende Informationen hinsichtlich des Schulbetriebes, die sich aus der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben.

          Bisher war jeweils am Freitag eine amtliche Bekanntmachung der Kreisverwaltungsbehörden vorgesehen, wonach gestützt auf den aktuellen 7-Tage-Inzidenzwert der Unterrichtsbetrieb für die Folgewoche festgelegt wurde.

          Nun greift jedoch für Schulen die allgemeine Regelung des § 3 der 12. BayIfSMV, weshalb die Bekanntmachung durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nicht mehr wöchentlich am Freitag erfolgen wird.

          Für die amtlichen Bekanntmachungen sind fortan diese beiden Parameter maßgeblich:

          • Wird der festgelegte Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz (RKI) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Bei einer Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag erfolgt der Distanzunterricht (mit Ausnahme der o. g. Jahrgangsstufen) ab Donnerstag.
          • Wird der festgelegte Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz (RKI) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Bei einer Unterschreitung des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch erfolgt der Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

          Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, ist somit ab sofort durch die Neuregelung außer Kraft gesetzt.

          Somit ist leider nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt.

          Die amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen in beiden Fällen unverzüglich.

          Da die Inzidenzwerte des RKI für die Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth weiterhin über 100 liegen, gelten ab Montag, 03. Mai 2021, die bereits umgesetzten Regelungen weiter:

          • Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für folgende Klassen/Jahrgangsstufen
            • Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen sowie der Staatsinstitute zur Ausbildung von Fach- und Förderlehrern
            • Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs
            • Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufe der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten
          • Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
          • Eine Notbetreuung wird nach den vorherrschenden Möglichkeiten angeboten.

           

          Dies bedeutet für die Grund- und Mittelschule Hummeltal, dass weiterhin nur die 4. und 9. Jahrgangsstufen in Präsenzunterricht vor Ort sind; alle anderen Klassen werden weiterhin im Distanzunterricht bleiben.

          Sollten sich entsprechende Änderungen ergeben, werden Sie natürlich zeitnah informiert. 

          Die aktuellen Inzidenzwerte für den Landkreis Bayreuth finden Sie jeweils unter: 

          RKI-Dashboard

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                                            Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

        • Präsenzunterricht nur für die Jgst. 4 und 9 ab dem 26.4.2021

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          die Inzidenzwerte des RKI liegen für die Stadt Bayreuth und im Landkreis Bayreuth weiterhin deutlich über 100.

          Somit wird sich ab Montag, 26.04.2021, der Unterrichtsbetrieb  wie in der laufenden Woche fortsetzen:

          Präsenzunterricht mit Mindestabstand für folgende Klassen/Jahrgangsstufen

          • Abschlussklassen der weiterführenden  Schulen 
          • Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen 

          Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

        • Testmöglichkeit heute, Sonntag von 16 - 18 Uhr in Hummeltal

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          da nach den neuen Verordnungen die Corona-Testbescheinigungen für die Teilnahme am Unterricht bei einem Inzidenzwert über 100 nicht älter als 24 h sein dürfen, 

          bietet die Gemeinde Hummeltal

          am heutigen Sonntag, 11.04.2021 von 16 - 18 Uhr

          eine Teststation (Fa. SKS)

          direkt auf dem Hummeltaler Pausenhof in einem Testzelt an. 

           

          Bitte nutzen Sie diese Option, wenn Ihr Kind (4. Klasse, 9. Klasse, Notbetreuung) morgen nicht am Selbsttest teilnehmen soll. Eine Testbescheinigung vom Samstag ist aufgrund der 24h-Regelung am Montag nicht mehr gültig!

          Die Testmöglichkeit wird für alle Kinder ab 3 Jahren und für Erwachsene angeboten , sie ist kostenlos, benötigt wird nur der Personalausweis (ggf. des Erziehungsberechtigten). 

          Wir danken Herrn Bürgermeister Meyer und Herrn Landrat Wiedemann herzlich für dieses prima Angebot! 

        • FAQ zu den Schnelltests (Stand 9.4.2021, 21:30 Uhr)

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          gerne beantworten wir nachfolgend die vom Elternbeirat eingebrachten Elternfragen: 

           

          Fragen zum Thema Selbsttests

           

          1. Was passiert mit den Kindern, die nicht getestet werden möchten?

          Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

            • Schülerinnen und Schüler können das Testergebnis eines auf eigene Veranlassung bei einem vn medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule durchgeführten PCR-Tests oder POC-Antigen-Schnelltests in der Schule vorlegen.
            • Schülerinnen und Schüler können an der Schule unter Aufsicht Selbsttests durchführen.
            • Zu beachten ist, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis eines negativen Testergebnisses nicht ausreicht.

                       Ohne ein negatives Testergebnis erfolgt keine Beschulung im Schulhaus.

           

          2. Was passiert mit dem Kind, wenn der Schnelltest positiv ist?

          Es erfolgt die sofortige Information der Eltern, das Kind wird im Außenbereich betreut bis zur Abholung. Danach kann umgehend ein PCR-Test beispielsweise in der Praxis Dr. Daiker erfolgen (Testung des Kindes in Begleitung eines Elternteils). Sobald Sie ein negatives Testergebnis erhalten, kann Ihr Kind umgehend wieder die Schule besuchen.

          Auch Frau Dr. Rodewald in Gesees ist auf die Testung von Schülerinnen und Schüler vorbereitet, hier können Sie ebenfalls nach telefonischer Rücksprache Ihr Kind an jedem Wochentag testen lassen.

           

          3. Bekommt es dann jeder mit?

          Die Kinder der entsprechenden Klasse werden das Abholen des Kindes mitbekommen, der Umgang mit den Testergebnissen wird aber selbstverständlich pädagogisch von der Lehrkraft begleitet.

           

          4. Wohin wird es gebracht?

          Das Kind wird bis zur Abholung im Pausenhof betreut. Würden wir die Kinder im Schulhaus über längere Zeit betreuen, müsste die betreuende Lehrkraft bei einem positiven PCR-Test des Kindes umgehend ebenfalls in Quarantäne.

           

          5. Was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht?

          Die ärztliche Schweigepflicht gilt für Ärzte, nicht für pädagogisches Personal.

          Die Testergebnisse werden in der Schule dokumentiert; die Vernichtung der Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen stets nach 14 Tagen.

           

          6. Was passiert, wenn ein Test ein ungültiges Ergebnis aufweist, weil die Durchführung ggf. nicht korrekt war?

          Wenn bereits bei der Testdurchführung erkennbar ist, dass der Test nicht korrekt ausgeführt wurde, dann erfolgt ein zweiter Testdurchlauf.

           

          Bei einem positiven Testergebnis erfolgt kein zweiter Durchlauf, hier ist auf alle Fälle ein PCR-Test in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum nötig.

           

          7. Wie oft muss das Kind dann den Test wiederholen?

          Im Normalfall einmal, nur wenn beispielsweise das Teströhrchen auf den Boden fällt oder der Test aus anderen Gründen ungültig wird, ist eine zweite Testdurchführung nötig.

           

          8. Wie läuft der Selbsttest ab?

          Die Lehrkraft erklärt den Testvorgang, führt ihn parallel zu den Kindern durch. Die genaue Testabfolge können Sie unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/selbsttests-fuer-bayerische-schuelerinnen-und-schueler.html einsehen.

           

          9. Sind alle Kinder zum Testen ohne Maske im "Rudel" zusammen oder sind sie räumlich getrennt?

          Wir führen die Testabstriche deshalb bewusst draußen durch – und achten besonders auf den Mindestabstand. Bitte geben Sie daher Ihrem Kind bei Regenwetter eine Regenjacke oder einen Schirm mit. Nur bei Unwetter verlegen wir die Testabstriche oder die Wartezeit in die Turnhalle.

           

          10. Findet es im Freien statt? Wenn ja, was ist bei schlechtem Wetter?

          s. Frage 9.  Die Testtableaus werden bei sehr niedrigen Temperaturen für die 15-minütige Wartezeit ggf. ins Gebäude gebracht, um einen gültigen Test zu gewährleisten.

           

          11. Wie spät muss das Kind sich spätestens an der Schule zum Testen einfinden?

          Bis spätestens 7.55 Uhr.

           

          12. Gibt es Zeitfenster für "Testgruppen" oder für die jeweilige Klasse?

          Da aktuell nur drei Klasse im Präsenzunterricht in der Schule sind, finden die Tests gleichzeitig statt. Die 4. Klassen testen im Bereich des Fahrradunterstellplatzes, die 9. Klasse vor dem Mehrzweckraumeingang. Die Kinder, die die Notbetreuung besuchen, dürfen sich ebenfalls am Fahrradunterstellplatz testen. 

           

          13. Was passiert mit den Kindern, bei einen bestätigten Corona-Fall?

          Ein positives Testergebnis bedeutet nur, dass das Kind ein Verdachtsfall ist. Endgültige Klärung bringt dann der Test beim Arzt oder im Testzentrum. Wenn dort der Test ebenfalls positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt informiert.

           

          14. Wie werden diese dann beschult?

          Hier bitten wir um Absprache mit dem jeweiligen Klassenleiter – dies ist je nach Jahrgangsstufe unterschiedlich.

           

          15. Findet dann ein Livestream des Unterrichts statt?


          Heute wurde der Router für den 2. Glasfaseranschluss gesetzt. Aktuell kann aber aufgrund der Leitungsleistung noch kein Streaming erfolgen, da die Internetleitung auch von den Tafeln bzw. den iPads im Unterricht in großem Umfang genutzt wird. Für ein Streaming aus der Klasse würden wir zudem die Zustimmung aller Eltern und der entsprechenden Lehrkräfte benötigen.

           

          16. Wenn der Test der Kinder negativ ist, dürfen sie dann im Unterricht die Maske abnehmen?

          Nein. Es gilt der aktuelle Rahmenhygieneplan.

           

          17. Dürfte ein Elternteil (mit Erfahrung) sein Kind bzw. die komplette Klasse des Kindes testen?

          Nein, dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Aus Infektionsschutzgründen begrenzen wir die Personenzahl auf dem Schulgelände auf das absolut notwendige Maß. 

           

          18. Werden nur Selbsttests oder auch andere Testarten (also von geschultem Personal) in der Schule angeboten?

          Es erfolgt nur die Testung mit den vom Landratsamt ausgegebenen Tests. Aktuell wird auf Dauer die Ausgabe von Spucktests geprüft (Auskunft Schulamt).

           

          19. Wird in Hummeltal und/oder Gesees getestet?

          Aktuell nur in Hummeltal; sobald der Inzidenzwert unter 100 sinkt, werden auch in Gesees Tests im Pavillion im Pausenhof durchgeführt.

           

          20. Gibt es zulässige Alternativen zu dem Nasen-Test in der Schule?

          Aktuell für die Schulen im Landkreis Bayreuth leider nicht; Sie können natürlich jederzeit einen Test in den Testzentren oder bei den Ärzten durchführen lassen. In anderen Landkreisen werden aktuell bereits andere Testformen (Spucktest, Gurgeltests) geprüft.

           

          21. Wird an einer Teststation oder durch einen Arzt getestet?

          Nein, beim ersten Test am Montag wird aber Frau Dr. Daiker anwesend sein. Die Schüler müssen die Tests eigenständig durchführen.

           

          22. Wäre ein Spucktest nicht eine bessere Alternative an der Schule?

          Diese sind bisher für die Schulen im Landkreis Bayreuth nicht erhältlich (s. Frage 20).

           

          23. Ist während der Testung medizinisches Personal anwesend?

          Teilweise. Die Testvorbereitungen wurden von ärztlicher Seite begleitet. Wir danken Frau Dr. Daiker sehr für ihre Unterstützung.

           

          24. Kann ich in der Schule meinem Kind assistieren?

          Nein, das geht aus Datenschutz- und aus Infektionsschutzgründen leider nicht (s. Frage 17).

           

          25. Kann ich den Test zu Hause durchführen, gegen eine rechtlich bindende Unterschrift?

          Nein, das ist nicht zulässig (s. kultusministerielles Schreiben).

           

          26. Bekommen die Eltern vom Testergebnis auch was Schriftliches?

          Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Übergabe eines Merkblatts (s. Anhang und eine telefonische Information der Eltern. Bei einem negativen Testergebnis darf das Kind den Unterricht besuchen. 

           

          27 Bekommen die Eltern einen Selbsttest zum Üben von der Schule bereitgestellt?

          Dies ist leider nicht vorgesehen – die Tests sind nur für den Einsatz in der Schule in ausreichender Anzahl vorhanden.  Aber die Schnelltests sind problemlos im örtlichen Handel erhältlich. 

           

          28 Wie wird der Ablauf mit dem Testen vor der Schule gehandhabt wird?

          Der Test wurde – in Absprache mit Ärzten – unter dem Dach des Fahrradständers geplant, um das Infektionsrisiko so weit wie irgendwie möglich zu minimieren. Hier finden die Tests für die 4. Klassen und die Notbetreuungskinder statt. Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen führen den Test vor dem Mehrzweckraum durch.

           

          29. An welchen Tagen wird getestet?

          Nach dem heutigen KMS wurde die Planung geändert, die Tests finden (so lange der Inzidenzwert über 100 liegt) jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag statt.

           

          30. Inwiefern wurden die Lehrer auf einen sensiblen Umgang bei Positiv-Testung geschult?

          Die Lehrkräfte sind als Pädagogen natürlich im sensiblen Umgang mit Problemsituationen von Kindern geschult; zudem erfolgte heute eine schulhausinterne Fortbildung und eine Schulung durch Frau Dr. Daiker.  

           

          31. Was passiert, wenn die Eltern nicht umgehend Ihr Kind von der Schule abholen können?

          Dann muss das Kind im Pausenhof betreut werden. Die Eltern sind aber zur sofortigen Abholung verpflichtet.

           

          32. Gibt es eine Testpflicht für die Notbetreuung in Hummeltal und im Hort Gesees?

          Ja, in beiden Einrichtungen erfolgen die Selbsttests.

           

          33. Warum darf man als med. Fachpersonal die Abstriche bei seinen Kindern nichts selbst durchführen?

          Das Kultusministerium gibt klar vor, dass die Abstriche in der Schule durch die Kinder selbst durchgeführt werden müssen. Hier hat die Schule keinen Ermessensspielraum, eine Durchführung der Tests daheim ist in Bayern aktuell nicht zulässig.

           

          34. Sind auch Nachweise von anderen Tests zulässig? z.B. Antigene Schnelltests?

          S. Elternbrief des Kultusministeriums im Anhang!

           

          35. Ist die Einwilligungserklärung noch nötig, jetzt wo die Tests verpflichtend sind?

          Wir bitten aus organisatorischen Gründen dennoch um eine schriftliche Einwilligungserklärung oder eine entsprechende Ablehnung, da wir uns sonst während des laufenden Testgeschehens rein auf die Angaben der Kinder verlassen müssten, ob die Eltern einem Test zustimmen oder nicht.

          Eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung schafft die für die Abläufe nötige Klarheit.

           

          36. Kann ich mein Kind auch wo anders testen lassen?

          Ja, siehe kultusministerielles Elternschreiben.

           

          37. Wie alt darf ein Testergebnis sein, damit es von der Schule anerkannt wird?

          S. Elternschreiben (bei Inzidenzwerten über 100 maximal 24 Stunden).

        • Geänderte Gültigkeitsdauer für externe Testbestätigungen

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          bitte beachten Sie unbedingt die geänderte Gültigkeitsdauer für externe Tests (s. beigefügtes Elternschreiben). 

          "Die dem negativen Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden, in Landkreisen/kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Dies bedeutet etwa, dass im Fall des 48-Stunden-Zeitraums ein negatives Testergebnis, welches z. B. auf einem am Montag durchgeführten Test basiert, auch noch für den Schulbesuch am Dienstag und Mittwoch gilt. Am Donnerstag wäre dann (spätestens) ein erneuter Test durchzuführen bzw. ein neues Testergebnis vorzulegen. Im Fall des 24-Stunden-Zeitraums ist hingegen eine häufigere Testung erforderlich." 

          "Schicken Erziehungsberechtigte ihre Kinder ohne Testnachweis in die Schule bzw. kommen volljährige Schülerinnen und Schüler so in die Schule, ist angesichts der zwingenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der 12. BayIfSMV davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler mit der Durchführung einer Selbsttestung in der Schule einverstanden sind. Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler dies nicht sein, haben sie der Testung ausdrücklich zu widersprechen. Ein Schulbesuch ist in diesem Fall nicht möglich."

          "Liegt kein negativer PCR- bzw. POC-Antigen-Schnelltest vor und wird die Durchführung eines Selbsttests in der Schule verweigert, dürfen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und müssen das Schulgelände verlassen. Für Schülerinnen und Schüler ist – soweit erforderlich - bis zum Eintreffen eines Erziehungsberechtigten die Aufsicht sicherzustellen; eine Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten bzw. der Mittagsbetreuung ist nicht möglich."

          "Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht."

          Auszug aus dem Kultusministeriellem Schreiben II.1 -BS4363.0/705 vom 09.04.2021

        • Unterrichtsbetrieb in der ersten Woche nach den Osterferien

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 


          gestützt auf das KMS (ZS.4-BS4363.0/669) vom 25. März 2021 informiert das Schulamt unter Berücksichtigung der aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz über den Unterrichtsbetrieb in der ersten Woche nach den Osterferien. Die Regelungen gelten für die Stadt und den Landkreis Bayreuth. 


          Da die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, findet Präsenzunterricht mit Mindestabstand für folgende Klassen / Jahrgangsstufen statt:


          •    Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (Hummeltal: Klasse 9bR)
          •    Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen 


          Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. 
          An den Präsenztagen der genannten Klassen / Jahrgangsstufen dürfen dann nur noch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die einen unter Aufsicht in der Schule durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis vorweisen oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, vorlegen können. 


          Diese Tests können in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen vorgenommen werden. 


          Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.


          In der kommenden Woche finden die Tests in den Hummeltaler und Schnabelwaider Schulhäusern jeweils am Montag und Donnerstag statt. An diesen Tagen müssen morgens vor Schulbeginn ggf. ersatzweise die externen Testbelege vorgelegt werden, wenn Ihr Kind nicht an den Selbsttests teilnehmen soll. 


          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                                Marco Roder, stellv. Schulleiter              

        • Selbsttests für Schüler

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

          das Kultus- und das Gesundheitsministerium planen für die Unterrichtswochen nach den Osterferien den Einsatz von Corona-Selbsttests für Schüler. 

          Sie finden nachfolgend entsprechende Informationen zum Testverfahren.

          Sobald wir Selbsttests für unsere Schüler erhalten, werden wir Sie entsprechend über den Ablauf vor Ort informieren. 

          Aktuelle Informationen erhalten Sie stets unter:

          https://www.km.bayern.de/ministerium/meldung/7230/mehr-sicherheit-durch-selbsttests-an-bayerischen-schulen.html

          http://www.km.bayern.de/coronavirus-faq

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                  Marco Roder, stellv. Schuleiter

        • Distanzunterricht vom 22.- 26.03.2021 für die Jgst. 1-8

        • (Stand: 19.03.2021)

          Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 84,2 und im Landkreis Bayreuth bei 110. Somit findet demnach ab Montag, 22.03.2021, folgender Unterrichtsbetrieb statt:

          im Landkreis Bayreuth Distanzunterricht mit Ausnahme aller Abschlussklassen; in der Stadt Bayreuth Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand.

          Demzufolge haben die Schüler und Schülerinnen der Klassen 1-8 in der kommenden Woche Distanzunterricht, nur die 9. Klasse wird vor Ort im Schulhaus Hummeltal unterrichtet. Hier findet auch wieder die Notbetreuung für die Jgst. 1-4 statt (eine Voranmeldung per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de incl. der Angabe der benötigten Zeiten ist bitte erforderlich).

          Der Unterricht wird unter Umsetzung der Richtlinien des Rahmenhygieneplans vom 12.03.2021 durchgeführt.

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                                                      Marco Roder, stellv. Schulleiter. 

           

        • Distanzunterricht ab Freitag, 19. März 2021 für die Jgst. 1-8

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

           

          die Schulleiter im Landkreis Bayreuth erhielten heute Abend leider folgende Information aus dem Bayreuther Schulamt: 

           

          Da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Bayreuth aktuell stark verändert, muss eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu dem derzeitigen Stattfinden des Wechsel- bzw. Präsenzunterrichts getroffen werden.

          Ein signifikanter Anstieg der Inzidenz im Landkreis Bayreuth erfordert den Wechsel in den Distanzunterricht. Diese Regelung greift ab Freitag, dem 19. März 2021.

          Eine Ausnahme bilden weiterhin die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen. Diese verbleiben, unabhängig von der Inzidenz im Landkreis, nach wie vor im Präsenz- bzw. Wechselunterricht.

           

          Daher erfolgt ab Freitag für die Jahrgangsstufen 1-8 der Unterricht wieder als Distanzunterricht, nur die Abschlussklasse der Mittelschule (9bR) verbleibt weiter im Präsenzunterricht. 

          Bisher gibt es noch keine offizielle Information, ob am Freitag zusätzlich zu Distanz- und Präsenzunterricht eine Notbetreuung angeboten werden soll. 

          Bitte informieren Sie uns per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de, falls Sie für Freitag dringend eine Notbetreuung benötigen. 

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                               Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

        • Präsenzunterricht ab Montag, 15.03.2021

        • (Stand: Fr, 12.02.2021, 11 Uhr)

          Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

          da die Inzidenzwerte des RKI am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 97,6 und im Landkreis Bayreuth bei 99,4 liegen, findet ab Montag, 15.03.2021, an der Grund- und Mittelschule Hummeltal Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands für alle Klassen statt.

          Eltern von Schülerinnen und Schüler, für die die derzeitige Situation eine individuell empfundene erhöhte Gefährdungslage darstellt, können einen formlosen Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de stellen.

          Wir freuen uns sehr, Ihr Kind am Montag wieder "vor Ort" in der Schule begrüßen zu dürfen. 

          Am Montag findet als "Ankommensphase" in allen Klassen der Jahrgangsstufen 1-9 Klassenleiterunterricht statt; der Unterricht endet um 11:20 Uhr für alle Schüler.

          Die OGTS ist regulär bis 16 Uhr vor Ort, es kann aber noch kein Mittagessen angeboten werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind deshalb ausreichend Brotzeit mit. Die Teilnahme an der OGTS ist weiterhin freiwillig. 

          Ab Dienstag findet der Unterricht nach Stundenplan statt. 

          Bitte geben Sie Ihrem Kind wegen der häufigen Lüftungsphasen auch eine Fleecejacke o. ä. mit! 

          Bitte denken Sie unbedingt an einen Mund-Nasen-Schutz für Ihr Kind, empfohlen werden hierfür medizinische Masken! 

          Bitte beachten Sie den nachfolgenden Elternbrief zum Umgang mit Erkältungssymptomen! 

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                          Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Weiterhin Distanzunterricht vom 8.- 12. März 2021 (Stand: 05.03.2021, 10.30 Uhr)

        •  Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,  

          die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 73,5 und im Landkreis Bayreuth bei 111,9.    

          Somit wird in den Schulen im Landkreis der Distanzunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen der Sekundarstufe II fortgesetzt.    

          Für die Schulen in der Stadt Bayreuth ergeben sich ab dem 08.03. bis einschließlich 12.03.2021 folgende Änderungen:  

          Demnach findet  in den Grundschulen  sowie an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren, einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf  und in den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen  Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand statt. Die weiteren Jahrgangsstufen setzen in der kommenden Woche den Distanzunterricht fort.    

          Es bleibt daher für alle Schüler der Grund- und Mittelschule Hummeltal bis einschließlich Freitag, 12. März beim Distanzunterricht (incl. Notbetreuung).      

           

          Mit freundlichen Grüßen  

          Katja Färber, Rektorin                          Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Weiterhin Distanzunterricht vom 1. - 5. März 2021

        • (Stand: 26.02.2021)

          Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

          das Schulamt teilte soeben mit, dass der Präsenz- oder Wechselunterricht vom 01. bis einschließlich 05. März 2021 nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und in Abstimmung mit dem Landkreis und der Stadt Bayreuth aufgrund der dokumentierten Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz und  der hohen Anzahl der Mutanten bei den Infektionen noch nicht aufgenommen wird. 

          Es bleibt daher für alle Schüler der Grund- und Mittelschule Hummeltal bis einschließlich Freitag, 5. März beim Distanzunterricht (incl. Notbetreuung). 

          Mit freundlichen Grüßen

          Katja Färber, Rektorin                                                           Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Weiterhin Distanzunterricht vom 22. - 26. Februar 2021

        • (Stand 19.2.2021; 09:15 Uhr)

          Liebe Eltern, 

          die Inzidenzwerte des RKI liegen am heutigen Freitag in der Stadt Bayreuth bei 104,3 und im Landkreis Bayreuth bei 109. Daher wird der Schulbetrieb als Präsenz- oder Wechselunterricht vom 22. bis einschließlich 26. Februar 2021 noch nicht aufgenommen.

          Es bleibt daher beim Distanzunterricht. 

          Bitte melden Sie sich umgehend in der Schule (Tel: 09201/9401) oder per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de, falls Sie in der kommenden Woche eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen. 

          Bitte geben Sie hierbei die entsprechenden Wochentage und die benötigten Zeiten an. 

          Mit freundlichen Grüßen 

           

          Katja Färber, Rektorin                                                                          Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

        • Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021 in der Grundschule

        • (Stand: 16. Februar 2021; 21 Uhr)

          Liebe Eltern,

          das nachfolgende Schreiben des Bayerischen Kultusministers, Herrn Piazolo, richtet sich an die Eltern unserer Grundschüler:

           

          Der Bayerische Staatsminister

          für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          die Zahl der Neuinfektionen in unserem Land geht glücklicherweise zurück. Gleichzeitig machen wir uns aber wegen der möglichen Ausbreitung von Virus-Mutationen Sorgen.

          Daher haben wir uns in der Staatsregierung dazu entschieden, vorsichtig und schrittweise in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der nächste Öffnungsschritt kommt zum 22. Februar. Gleichzeitig tun wir noch mehr für den Infektionsschutz an den Schulen.

          Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Beschlüsse des Ministerrats für den Schulbereich geben.

           

          Distanzunterricht bis Freitag, 19. Februar

          • Bis einschließlich 19. Februar findet an den Schulen in Bayern zunächst weiterhin Distanzunterricht statt.

          • Die Notbetreuung findet in dieser Woche weiter wie bisher statt.

          Unterricht ab Montag, 22. Februar

          • Ab Montag, 22. Februar findet in allen Jahrgangsstufen der Grund- schule wieder Unterricht in der Schule statt.

          • Wenn aber in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dann findet dort Distanzunterricht statt.

          Hinweise zur Organisation des Unterrichts ab 22. Februar

          • Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich.

          • Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, d. h. die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.

          • Wenn an einer Schule Wechselunterricht in geteilten Klassen stattfindet, können die Lehrkräfte die Gruppe, die zu Hause ist, nicht zeitgleich mitbetreuen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Ablauf des Distanzunterrichts unter Umständen an die neue Situation angepasst wird.

          • Wir begrüßen einen Live-Stream vom Klassenzimmer in das Elternhaus; ob dies in jedem Fall möglich ist, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Die Entscheidung hierüber kann nur vor Ort getroffen werden.

          • Genaue Informationen darüber, wie der Unterricht in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird, erhalten Sie noch von Ihrer Schule.

          • Für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht im Schulgebäude teilnehmen, finden auch wieder Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung statt. Deshalb müssen die Ganztagsangebote an einigen Schulen mit der Notbetreuung verbunden werden. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung ist freiwillig.

          Notbetreuung ab Montag, 22. Februar

          Die Schulen richten, soweit es personell und räumlich möglich ist, auch ab dem 22. Februar eine Notbetreuung ein. Klassenräume und Lehrkräfte werden nun wieder für den Präsenzunterricht benötigt; insgesamt befinden sich mehr Personen im Schulhaus als zuletzt. Auch aus Gründen des Infektionsschutzes kann die Notbetreuung daher nicht mehr unter den bisherigen Rahmenbedingungen stattfinden. Bitte schicken Sie Ihr Kind nur dann in die Notbetreuung, wenn Sie sonst keine Betreuungsmöglichkeit haben. Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Merkblatt.

           

          Infektionsschutz im Schulgebäude

          Der Infektionsschutz an den Schulen steht für uns an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten, das Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgebäude auch in den Unterrichtsräumen sowie regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus auch gegen die Mutationen.

          Darüber hinaus verbessern wir den Gesundheitsschutz an unseren Schulen durch folgende Maßnahmen:

          • Lehrkräfte müssen künftig auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

          • Schülerinnen und Schüler können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.

          • Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres werden ab sofort für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehrkräfte kostenlose Reihentestungen zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. Sobald Schnelltests zugelassen und verfügbar sind, sollen diese auch regelmäßig zum Einsatz kommen. 

          Informationen zu den Terminen für die Reihentestungen erhalten Sie so rasch wie möglich von Ihrer Schule.

           

          Befristete Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

           

          Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein in- dividuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden. Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          ich hoffe, dass sich das Infektionsgeschehen positiv entwickelt und baldmöglich weitere Schritte in Richtung Präsenzunterricht möglich sind.

          ​​​​​​​

          Mit freundlichen Grüßen

          Dr. Michael Piazolo

        • Unterrichtsbetrieb ab dem 22.02.2021 in der Mittelschule

        • (Stand: 16. Februar 2021, 20 Uhr)

          Liebe Eltern, 

          das nachfolgende Schreiben des Bayerischen Kultusministers, Herrn Piazolo, richtet sich an die Eltern unserer Mittelschüler: 

           

          Der Bayerische Staatsminister

          für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          die Zahl der Neuinfektionen in unserem Land geht glücklicherweise zurück. Gleichzeitig machen wir uns aber wegen der möglichen Ausbreitung von Vi-rus-Mutationen Sorgen.

          Daher haben wir uns in der Staatsregierung dazu entschieden, vorsichtig und schrittweise in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der nächste Öffnungsschritt kommt zum 22. Februar. Gleichzeitig tun wir noch mehr für den Infektionsschutz an den Schulen.

          Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Beschlüsse des Ministerrats für den Schulbereich geben.

           

          Distanzunterricht bis Freitag, 19. Februar

          • Bis einschließlich 19. Februar findet an den Schulen in Bayern zunächst weiterhin Distanzunterricht statt.

           Die Notbetreuung findet in dieser Woche weiter wie bisher statt.

          Unterrichtsbetrieb ab Montag, 22. Februar

          • Ab Montag, 22. Februar findet in den Abschlussklassen von Mittel- schulen (Jahrgangsstufen 9 und 10 und Vorbereitungsklasse 2), Realschulen (Jahrgangsstufe 10) und Wirtschaftsschulen (Jahrgangsstufe 10 bei 3- und 4-stufiger Wirtschaftsschule; Jahrgangsstufe 11 bei 2-stufiger Wirtschaftsschule) wieder Unterricht in der Schule statt.

          • Die übrigen Jahrgangsstufen verbleiben im Distanzunterricht.

          • Wenn aber in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dann findet dort Distanzunterricht statt.

          Hinweise zur Organisation des Unterrichts in den Abschlussklassen ab 22. Februar

           

          • Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich.

          • Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, d. h. die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.

          • Wenn an einer Schule Wechselunterricht in geteilten Klassen stattfindet, können die Lehrkräfte die Gruppe, die zu Hause ist, nicht zeitgleich mitbetreuen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Ablauf des Distanzunterrichts unter Umständen an die neue Situation angepasst wird.

          • Ob ein Live-Stream möglich und didaktisch sinnvoll ist, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Die Entscheidung hierüber kann nur dort getroffen werden.

          Genaue Informationen darüber, wie der Unterricht in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird, erhalten Sie noch von Ihrer Schule.

           

          Für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht im Schulgebäude teilnehmen, finden auch wieder Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung statt. Deshalb müssen die Ganztagsangebote an einigen Schulen mit der Notbetreuung verbunden werden. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung ist freiwillig.

           

          Notbetreuung ab Montag, 22. Februar

          Die Notbetreuung wird auch über den 22. Februar hinaus unverändert fortgeführt.

           

          Infektionsschutz im Schulgebäude

          Der Infektionsschutz an den Schulen steht für uns an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten, das Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgebäude auch in den Unterrichtsräumen sowie regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen.

          Darüber hinaus verbessern wir den Gesundheitsschutz an unseren Schulen durch folgende Maßnahmen:

          • Lehrkräfte müssen künftig auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Masken) tragen.

          • Schülerinnen und Schüler können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.

          • FFP2-Masken können Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren auf dem Schulgelände auf freiwilliger Basis tragen. Die Tragehinweise sind zu beachten.

          Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres werden ab sofort für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehrkräfte kostenlose Reihentestungen zu bestimmten Uhrzeiten angeboten.

           

          Sobald Schnelltests zugelassen und verfügbar sind, sollen diese auch regelmäßig zum Einsatz kommen.

           

          Informationen zu den Terminen für die Reihentestungen erhalten Sie so rasch wie möglich von Ihrer Schule.

           

          Befristete Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler

          Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden. Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          ich hoffe, dass sich das Infektionsgeschehen positiv entwickelt und bald weitere Schritte in Richtung Präsenzunterricht möglich sind.

          Mit freundlichen Grüßen

          Dr. Michael Piazolo

        • Information zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021

        • (Stand: 16. Februar 2021, 21 Uhr)

          Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

          Informationen zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          ab Montag, 22. Februar 2021, findet an allen Grundschulen Präsenzunterricht unter Wahrung des Mindestabstands für alle Jahrgangsstufen (1 bis 4) statt (Details siehe Elternschreiben vom 16. Februar 2021). In diesem Fall wird die Klasse Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in der Regel im Wechsel („halbe Klasse“) unterrichtet, sofern der vorgesehene Klassenraum zu klein ist, um den Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu können. Die Klasse wird geteilt (z. B. in eine A- und eine B-Gruppe). Präsenzunterricht im Klassenraum findet dann z. B. für die A-Gruppe am Montag statt und für die B-Gruppe am Dienstag etc.

          Ausnahme: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

          Bitte beachten Sie, dass sich durch den Unterricht im Wechsel die Situation an den Schulen im Vergleich zu den vergangenen Wochen wie folgt ändert:

          • Im Schulgebäude treffen nun deutlich mehr Menschen aufeinander.

          • Für die Notbetreuung stehen weniger Räume und weniger Lehrkräfte zur Verfügung, da Präsenzunterricht stattfindet.

            Die Schulen bieten soweit es die personellen und räumlichen Möglichkeiten und das Infektionsgeschehen zulassen weiterhin eine Notbetreuung an. Hierbei gilt: Für Schülerinnen und Schüler, die

          • durchgehend im Distanzunterricht sind, kann grundsätzlich an allen Schultagen eine Notbetreuung beantragt werden.

          • im Wechsel unterrichtet werden, ist eine Teilnahme an der Notbetreuung nur an denjenigen Tagen möglich, an denen die Teilgruppe nicht im Präsenzunterricht ist. Die Notbetreuung erfolgt im Regelfall in der Teilgruppe der eigenen Klasse.

            Angesichts der begrenzten räumlichen und personellen Möglichkeiten kann die Zahl der Kinder, die eine Notbetreuungsgruppe besuchen, künftig größer sein als bislang.

            Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. In diesem Fall legen Sie der Schule wie bisher eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

            Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.

            Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

        • Informationen zur Unterrichtsorganisation ab 22. Februar

        • (Stand: 13. Februar, 10 Uhr)

          Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

           

          der Ministerrat hat sich am 11. Februar über die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern ab dem 15. Februar beraten.

           

          Für den Schulbereich wurde dabei u. a. beschlossen, dass ab dem 22. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen sowie alle Abschlussklassen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurückkehren, während die übrigen Jahrgangsstufen im Distanzunterricht verbleiben.

           

          Am Freitag, den 12. Februar erfolgte noch eine Beratung im bayerischen Landtag. Die Beschlüsse müssen nun noch im Detail innerhalb der Staatsregierung abgestimmt und rechtlich geregelt werden.  

          Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15. bis 19. Februar) wird grundsätzlich in der bisherigen Form als Distanzunterricht sowohl in der Grund- als auch in der Mittelschule fortgesetzt.

           

           Auch die Notbetreuung findet vom 15. bis 19. Februar weiter unter den bisherigen Rahmenbedingungen statt. (Anmeldung aufgrund der Kurzfristigkeit bitte vorab per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de oder per Telefon 09201/9401, dabei bitte jeweils die benötigten Betreuungszeiten angeben). 

           

          Weitere Information erhalten Sie stets aktuell auf der Internetseite des Kultusministeriums: 

          www.km.bayern.de/unterrichtsorganisation

           

          Wir danken für Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation! 

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                           Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

        • Anpassungen im Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/2021

        • Liebe Eltern,  

          im Hinblick auf die Tatsache, dass alle Grundschulen seit dem 11.01.2021 im Distanzunterricht arbeiten, sind im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Übertrittsregelungen notwendig.  

           

          1. Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4  

          Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.  

          Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.  

           

          2. Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4  

          In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.  

          Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, erfolgt der postalische Versand an Sie, liebe Eltern. 

           

          3. Übertrittszeugnisse   

          Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.  

           

          4. Probeunterricht 

           a) Termine  

          Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.  

          Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.  

          Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen. 

           

           b) Inhalte  

          Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.  

          Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.  

          Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.  

          Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.  

           

          5. Zwischenzeugnisse  

           Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben. Das Ende des ersten Schulhalbjahres bleibt hiervon unberührt; dieses endet am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 GrSO) und damit am 12.02.2021.  

          In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, erfolgt der Versand über den Postweg.

        • Schulanmeldung am Donnerstag, den 18. März 2021

        • Liebe Vorschuleltern,

          der allgemeine Infoabend für die Schulanfänger 2021, der normalerweise vor der Schuleinschreibung stattfindet,  muss in diesem Jahr aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen leider entfallen.

          Wenn es das Infektionsgeschehen ermöglicht, wird es jedoch im Sommer 2021 einen entsprechenden Infoabend zu den Kombiklassen geben. 

          Sie erhalten aber zeitgerecht diverse Informationen zur Schuleinschreibung auf postalischem Weg. 

          Die Schulanmeldung findet

          am Donnerstag, den 18. März 2021 von 12:30 - 17 Uhr 

          im Schulhaus Hummeltal statt. 

          Sie erhalten hierzu noch eine persönliche Einladung mit der individuellen Uhrzeit. 

           

          Einschulungskorridor zum Schuljahr 2021/22

          Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 12. April 2021 (Stichtag) dies der Grundschule Hummeltal schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne ein solche Erklärung wird das Kind im September 2021 ganz normal schulpflichtig. 

           

          Für das Schuljahr 2021/22 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

          • alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
          • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2015

          Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2015 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern  aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

    • Kontakt

      • Grund- und Mittelschule Hummeltal
      • 09201-9401 fax 09201-95025
      • Bayreuther Straße 14 95503 Hummeltal Germany
      • Marco Roder, Schulleiter Bernd Lautner, stellv. Schulleiter
  • Fotogalerie

      Noch keine Daten zum Anzeigen