Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
gerne beantworten wir nachfolgend die vom Elternbeirat eingebrachten Elternfragen:
Fragen zum Thema Selbsttests
- Was passiert mit den Kindern, die nicht getestet werden möchten?
Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
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- Schülerinnen und Schüler können das Testergebnis eines auf eigene Veranlassung bei einem vn medizinisch geschultem Personal außerhalb der Schule durchgeführten PCR-Tests oder POC-Antigen-Schnelltests in der Schule vorlegen.
- Schülerinnen und Schüler können an der Schule unter Aufsicht Selbsttests durchführen.
- Zu beachten ist, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis eines negativen Testergebnisses nicht ausreicht.
Ohne ein negatives Testergebnis erfolgt keine Beschulung im Schulhaus.
2. Was passiert mit dem Kind, wenn der Schnelltest positiv ist?
Es erfolgt die sofortige Information der Eltern, das Kind wird im Außenbereich betreut bis zur Abholung. Danach kann umgehend ein PCR-Test beispielsweise in der Praxis Dr. Daiker erfolgen (Testung des Kindes in Begleitung eines Elternteils). Sobald Sie ein negatives Testergebnis erhalten, kann Ihr Kind umgehend wieder die Schule besuchen.
Auch Frau Dr. Rodewald in Gesees ist auf die Testung von Schülerinnen und Schüler vorbereitet, hier können Sie ebenfalls nach telefonischer Rücksprache Ihr Kind an jedem Wochentag testen lassen.
3. Bekommt es dann jeder mit?
Die Kinder der entsprechenden Klasse werden das Abholen des Kindes mitbekommen, der Umgang mit den Testergebnissen wird aber selbstverständlich pädagogisch von der Lehrkraft begleitet.
4. Wohin wird es gebracht?
Das Kind wird bis zur Abholung im Pausenhof betreut. Würden wir die Kinder im Schulhaus über längere Zeit betreuen, müsste die betreuende Lehrkraft bei einem positiven PCR-Test des Kindes umgehend ebenfalls in Quarantäne.
5. Was ist mit der ärztlichen Schweigepflicht?
Die ärztliche Schweigepflicht gilt für Ärzte, nicht für pädagogisches Personal.
Die Testergebnisse werden in der Schule dokumentiert; die Vernichtung der Dokumente erfolgt aus Datenschutzgründen stets nach 14 Tagen.
6. Was passiert, wenn ein Test ein ungültiges Ergebnis aufweist, weil die Durchführung ggf. nicht korrekt war?
Wenn bereits bei der Testdurchführung erkennbar ist, dass der Test nicht korrekt ausgeführt wurde, dann erfolgt ein zweiter Testdurchlauf.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt kein zweiter Durchlauf, hier ist auf alle Fälle ein PCR-Test in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum nötig.
7. Wie oft muss das Kind dann den Test wiederholen?
Im Normalfall einmal, nur wenn beispielsweise das Teströhrchen auf den Boden fällt oder der Test aus anderen Gründen ungültig wird, ist eine zweite Testdurchführung nötig.
8. Wie läuft der Selbsttest ab?
Die Lehrkraft erklärt den Testvorgang, führt ihn parallel zu den Kindern durch. Die genaue Testabfolge können Sie unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7230/selbsttests-fuer-bayerische-schuelerinnen-und-schueler.html einsehen.
9. Sind alle Kinder zum Testen ohne Maske im "Rudel" zusammen oder sind sie räumlich getrennt?
Wir führen die Testabstriche deshalb bewusst draußen durch – und achten besonders auf den Mindestabstand. Bitte geben Sie daher Ihrem Kind bei Regenwetter eine Regenjacke oder einen Schirm mit. Nur bei Unwetter verlegen wir die Testabstriche oder die Wartezeit in die Turnhalle.
10. Findet es im Freien statt? Wenn ja, was ist bei schlechtem Wetter?
s. Frage 9. Die Testtableaus werden bei sehr niedrigen Temperaturen für die 15-minütige Wartezeit ggf. ins Gebäude gebracht, um einen gültigen Test zu gewährleisten.
11. Wie spät muss das Kind sich spätestens an der Schule zum Testen einfinden?
Bis spätestens 7.55 Uhr.
12. Gibt es Zeitfenster für "Testgruppen" oder für die jeweilige Klasse?
Da aktuell nur drei Klasse im Präsenzunterricht in der Schule sind, finden die Tests gleichzeitig statt. Die 4. Klassen testen im Bereich des Fahrradunterstellplatzes, die 9. Klasse vor dem Mehrzweckraumeingang. Die Kinder, die die Notbetreuung besuchen, dürfen sich ebenfalls am Fahrradunterstellplatz testen.
13. Was passiert mit den Kindern, bei einen bestätigten Corona-Fall?
Ein positives Testergebnis bedeutet nur, dass das Kind ein Verdachtsfall ist. Endgültige Klärung bringt dann der Test beim Arzt oder im Testzentrum. Wenn dort der Test ebenfalls positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt informiert.
14. Wie werden diese dann beschult?
Hier bitten wir um Absprache mit dem jeweiligen Klassenleiter – dies ist je nach Jahrgangsstufe unterschiedlich.
15. Findet dann ein Livestream des Unterrichts statt?
Heute wurde der Router für den 2. Glasfaseranschluss gesetzt. Aktuell kann aber aufgrund der Leitungsleistung noch kein Streaming erfolgen, da die Internetleitung auch von den Tafeln bzw. den iPads im Unterricht in großem Umfang genutzt wird. Für ein Streaming aus der Klasse würden wir zudem die Zustimmung aller Eltern und der entsprechenden Lehrkräfte benötigen.
16. Wenn der Test der Kinder negativ ist, dürfen sie dann im Unterricht die Maske abnehmen?
Nein. Es gilt der aktuelle Rahmenhygieneplan.
17. Dürfte ein Elternteil (mit Erfahrung) sein Kind bzw. die komplette Klasse des Kindes testen?
Nein, dies ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Aus Infektionsschutzgründen begrenzen wir die Personenzahl auf dem Schulgelände auf das absolut notwendige Maß.
18. Werden nur Selbsttests oder auch andere Testarten (also von geschultem Personal) in der Schule angeboten?
Es erfolgt nur die Testung mit den vom Landratsamt ausgegebenen Tests. Aktuell wird auf Dauer die Ausgabe von Spucktests geprüft (Auskunft Schulamt).
19. Wird in Hummeltal und/oder Gesees getestet?
Aktuell nur in Hummeltal; sobald der Inzidenzwert unter 100 sinkt, werden auch in Gesees Tests im Pavillion im Pausenhof durchgeführt.
20. Gibt es zulässige Alternativen zu dem Nasen-Test in der Schule?
Aktuell für die Schulen im Landkreis Bayreuth leider nicht; Sie können natürlich jederzeit einen Test in den Testzentren oder bei den Ärzten durchführen lassen. In anderen Landkreisen werden aktuell bereits andere Testformen (Spucktest, Gurgeltests) geprüft.
21. Wird an einer Teststation oder durch einen Arzt getestet?
Nein, beim ersten Test am Montag wird aber Frau Dr. Daiker anwesend sein. Die Schüler müssen die Tests eigenständig durchführen.
22. Wäre ein Spucktest nicht eine bessere Alternative an der Schule?
Diese sind bisher für die Schulen im Landkreis Bayreuth nicht erhältlich (s. Frage 20).
23. Ist während der Testung medizinisches Personal anwesend?
Teilweise. Die Testvorbereitungen wurden von ärztlicher Seite begleitet. Wir danken Frau Dr. Daiker sehr für ihre Unterstützung.
24. Kann ich in der Schule meinem Kind assistieren?
Nein, das geht aus Datenschutz- und aus Infektionsschutzgründen leider nicht (s. Frage 17).
25. Kann ich den Test zu Hause durchführen, gegen eine rechtlich bindende Unterschrift?
Nein, das ist nicht zulässig (s. kultusministerielles Schreiben).
26. Bekommen die Eltern vom Testergebnis auch was Schriftliches?
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Übergabe eines Merkblatts (s. Anhang und eine telefonische Information der Eltern. Bei einem negativen Testergebnis darf das Kind den Unterricht besuchen.
27 Bekommen die Eltern einen Selbsttest zum Üben von der Schule bereitgestellt?
Dies ist leider nicht vorgesehen – die Tests sind nur für den Einsatz in der Schule in ausreichender Anzahl vorhanden. Aber die Schnelltests sind problemlos im örtlichen Handel erhältlich.
28 Wie wird der Ablauf mit dem Testen vor der Schule gehandhabt wird?
Der Test wurde – in Absprache mit Ärzten – unter dem Dach des Fahrradständers geplant, um das Infektionsrisiko so weit wie irgendwie möglich zu minimieren. Hier finden die Tests für die 4. Klassen und die Notbetreuungskinder statt. Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen führen den Test vor dem Mehrzweckraum durch.
29. An welchen Tagen wird getestet?
Nach dem heutigen KMS wurde die Planung geändert, die Tests finden (so lange der Inzidenzwert über 100 liegt) jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag statt.
30. Inwiefern wurden die Lehrer auf einen sensiblen Umgang bei Positiv-Testung geschult?
Die Lehrkräfte sind als Pädagogen natürlich im sensiblen Umgang mit Problemsituationen von Kindern geschult; zudem erfolgte heute eine schulhausinterne Fortbildung und eine Schulung durch Frau Dr. Daiker.
31. Was passiert, wenn die Eltern nicht umgehend Ihr Kind von der Schule abholen können?
Dann muss das Kind im Pausenhof betreut werden. Die Eltern sind aber zur sofortigen Abholung verpflichtet.
32. Gibt es eine Testpflicht für die Notbetreuung in Hummeltal und im Hort Gesees?
Ja, in beiden Einrichtungen erfolgen die Selbsttests.
33. Warum darf man als med. Fachpersonal die Abstriche bei seinen Kindern nichts selbst durchführen?
Das Kultusministerium gibt klar vor, dass die Abstriche in der Schule durch die Kinder selbst durchgeführt werden müssen. Hier hat die Schule keinen Ermessensspielraum, eine Durchführung der Tests daheim ist in Bayern aktuell nicht zulässig.
34. Sind auch Nachweise von anderen Tests zulässig? z.B. Antigene Schnelltests?
S. Elternbrief des Kultusministeriums im Anhang!
35. Ist die Einwilligungserklärung noch nötig, jetzt wo die Tests verpflichtend sind?
Wir bitten aus organisatorischen Gründen dennoch um eine schriftliche Einwilligungserklärung oder eine entsprechende Ablehnung, da wir uns sonst während des laufenden Testgeschehens rein auf die Angaben der Kinder verlassen müssten, ob die Eltern einem Test zustimmen oder nicht.
Eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung schafft die für die Abläufe nötige Klarheit.
36. Kann ich mein Kind auch wo anders testen lassen?
Ja, siehe kultusministerielles Elternschreiben.
37. Wie alt darf ein Testergebnis sein, damit es von der Schule anerkannt wird?
S. Elternschreiben (bei Inzidenzwerten über 100 maximal 24 Stunden).