(Stand: 16. Februar 2021, 20 Uhr)
Liebe Eltern,
das nachfolgende Schreiben des Bayerischen Kultusministers, Herrn Piazolo, richtet sich an die Eltern unserer Mittelschüler:
Der Bayerische Staatsminister
für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Zahl der Neuinfektionen in unserem Land geht glücklicherweise zurück. Gleichzeitig machen wir uns aber wegen der möglichen Ausbreitung von Vi-rus-Mutationen Sorgen.
Daher haben wir uns in der Staatsregierung dazu entschieden, vorsichtig und schrittweise in den Präsenzunterricht zurückzukehren. Der nächste Öffnungsschritt kommt zum 22. Februar. Gleichzeitig tun wir noch mehr für den Infektionsschutz an den Schulen.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einen Überblick über die aktuellen Beschlüsse des Ministerrats für den Schulbereich geben.
Distanzunterricht bis Freitag, 19. Februar
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Bis einschließlich 19. Februar findet an den Schulen in Bayern zunächst weiterhin Distanzunterricht statt.
Die Notbetreuung findet in dieser Woche weiter wie bisher statt.
Unterrichtsbetrieb ab Montag, 22. Februar
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Ab Montag, 22. Februar findet in den Abschlussklassen von Mittel- schulen (Jahrgangsstufen 9 und 10 und Vorbereitungsklasse 2), Realschulen (Jahrgangsstufe 10) und Wirtschaftsschulen (Jahrgangsstufe 10 bei 3- und 4-stufiger Wirtschaftsschule; Jahrgangsstufe 11 bei 2-stufiger Wirtschaftsschule) wieder Unterricht in der Schule statt.
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Die übrigen Jahrgangsstufen verbleiben im Distanzunterricht.
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Wenn aber in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, dann findet dort Distanzunterricht statt.
Hinweise zur Organisation des Unterrichts in den Abschlussklassen ab 22. Februar
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Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht in der ganzen Klasse möglich.
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Wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gibt es in aller Regel Wechselunterricht, d. h. die Klasse wird geteilt und es findet abwechselnd Präsenz- und Distanzunterricht statt.
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Wenn an einer Schule Wechselunterricht in geteilten Klassen stattfindet, können die Lehrkräfte die Gruppe, die zu Hause ist, nicht zeitgleich mitbetreuen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass der Ablauf des Distanzunterrichts unter Umständen an die neue Situation angepasst wird.
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Ob ein Live-Stream möglich und didaktisch sinnvoll ist, hängt immer von der konkreten Situation vor Ort ab. Die Entscheidung hierüber kann nur dort getroffen werden.
Genaue Informationen darüber, wie der Unterricht in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird, erhalten Sie noch von Ihrer Schule.
Für Schülerinnen und Schüler, die am Unterricht im Schulgebäude teilnehmen, finden auch wieder Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung statt. Deshalb müssen die Ganztagsangebote an einigen Schulen mit der Notbetreuung verbunden werden. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten und der Mittagsbetreuung ist freiwillig.
Notbetreuung ab Montag, 22. Februar
Die Notbetreuung wird auch über den 22. Februar hinaus unverändert fortgeführt.
Infektionsschutz im Schulgebäude
Der Infektionsschutz an den Schulen steht für uns an oberster Stelle. Wie bisher sind regelmäßiges Händewaschen, Abstandhalten, das Tragen einer Maske auf dem gesamten Schulgebäude auch in den Unterrichtsräumen sowie regelmäßiges Lüften die wirksamsten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus – auch gegen die Mutationen.
Darüber hinaus verbessern wir den Gesundheitsschutz an unseren Schulen durch folgende Maßnahmen:
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Lehrkräfte müssen künftig auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schulgebäude einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Masken) tragen.
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Schülerinnen und Schüler können zwar wie bisher die sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel zunehmend auch in Kindergrößen erhältlich sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
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FFP2-Masken können Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren auf dem Schulgelände auf freiwilliger Basis tragen. Die Tragehinweise sind zu beachten.
Ähnlich wie zu Beginn des Schuljahres werden ab sofort für Schülerinnen und Schüler, die in den Präsenzunterricht gehen, sowie für Lehrkräfte kostenlose Reihentestungen zu bestimmten Uhrzeiten angeboten.
Sobald Schnelltests zugelassen und verfügbar sind, sollen diese auch regelmäßig zum Einsatz kommen.
Informationen zu den Terminen für die Reihentestungen erhalten Sie so rasch wie möglich von Ihrer Schule.
Befristete Beurlaubungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler
Das Hygienekonzept stellt einen umfassenden Infektionsschutz an unseren Schulen sicher. Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Erziehungsberechtigte) aber Angst vor Ansteckung haben und für sich ein individuell erhöhtes Risiko sehen, obwohl sie nach ärztlicher Einschätzung nicht zu einer Risikogruppe gehören, kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden. Schülerinnen und Schüler können in diesem Fall ggf. am Distanzunterricht der jeweiligen Gruppe teilnehmen; ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht allerdings nicht. Diese Möglichkeit zur Beurlaubung besteht zunächst befristet bis zum nächsten Öffnungsschritt. An Tagen, an denen angekündigte schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, dürfen die beurlaubten Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, dass sich das Infektionsgeschehen positiv entwickelt und bald weitere Schritte in Richtung Präsenzunterricht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Piazolo