Liebe Eltern,
ab dem 27.4.2020 wird im Schulhaus Hummeltal entsprechend den neuen Vorgaben eine Notfallbetreuung eingerichtet, „um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten aufrecht zu erhalten.“ Das Anmeldeformular dazu finden Sie unten, bitte Kontaktaufnahme vorab hier!
Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler
- der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundstufe von Förderschulen sowie
- der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen,
- höherer Jahrgangsstufen, deren Behinderung oder entsprechende Beeinträchtigung eine ganztägige Aufsicht und Betreuung erfordert,
sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:
- Gesundheitsversorgung (z.B. Krankenhäuser, (Zahn-) Arztpraxen, Apotheken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst einschließlich Luftrettung, zudem alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen - wie etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche),
- Pflege (z.B. Altenpflege, Behindertenhilfe, Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen))
- Kinder- und Jugendhilfe (inklusiv Notbetreuung in Kitas),
- Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,
- Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,
- Einrichtungen der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
- Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
- Versorgung mit Drogerieprodukten,
- Personen- und Güterverkehr (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
- Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), Steuerberatung,
- zentrale Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung sowie
- Schulen (Notbetreuung und Unterricht).
Bitte beachten Sie: Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn
- ein Erziehungsberechtigter des Kindes im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist oder als Schülerin oder Schüler am Unterricht der Abschlussklassen ab 27. April teilnimmt;
- im Falle von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende erwerbstätig ist (im oder außerhalb des Bereichs der kritischen Infrastruktur).
Erforderlich ist, dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
Wenn Sie berechtigt sind, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen und diese benötigen, verfahren Sie bitte wie folgt:
Bitte melden Sie Ihr Kind möglichst umgehend per Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de für die Notbetreuung an der Schule an, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Alle anderen Kinder müssen entsprechend der staatlichen Vorgaben außerschulisch betreut werden und dürfen die Schule leider nicht betreten. Das Schulhaus Gesees bleibt geschlossen.
Sie erhalten diverse Infos auf folgenden Internetseiten:
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Hier finden Sie die benötigten Anmeldeformulare:
Formular Notbetreuung kritische Infrastraktur
Formular Notbetreuung - Alleinerziehende
Katja Färber, Rektorin