Liebe Eltern,
im Hinblick auf die Tatsache, dass alle Grundschulen seit dem 11.01.2021 im Distanzunterricht arbeiten, sind im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Übertrittsregelungen notwendig.
1. Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4
Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.
Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.
2. Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.
Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, erfolgt der postalische Versand an Sie, liebe Eltern.
3. Übertrittszeugnisse
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
4. Probeunterricht
a) Termine
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.
Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.
Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen.
b) Inhalte
Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.
Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.
Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.
Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.
5. Zwischenzeugnisse
Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben. Das Ende des ersten Schulhalbjahres bleibt hiervon unberührt; dieses endet am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 GrSO) und damit am 12.02.2021.
In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, erfolgt der Versand über den Postweg.