• Information zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021

        • (Stand: 16. Februar 2021, 21 Uhr)

          Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

          Informationen zur Notbetreuung an Grundschulen ab dem 22. Februar 2021

           

          Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

          ab Montag, 22. Februar 2021, findet an allen Grundschulen Präsenzunterricht unter Wahrung des Mindestabstands für alle Jahrgangsstufen (1 bis 4) statt (Details siehe Elternschreiben vom 16. Februar 2021). In diesem Fall wird die Klasse Ihres Sohnes/Ihrer Tochter in der Regel im Wechsel („halbe Klasse“) unterrichtet, sofern der vorgesehene Klassenraum zu klein ist, um den Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu können. Die Klasse wird geteilt (z. B. in eine A- und eine B-Gruppe). Präsenzunterricht im Klassenraum findet dann z. B. für die A-Gruppe am Montag statt und für die B-Gruppe am Dienstag etc.

          Ausnahme: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.

          Bitte beachten Sie, dass sich durch den Unterricht im Wechsel die Situation an den Schulen im Vergleich zu den vergangenen Wochen wie folgt ändert:

          • Im Schulgebäude treffen nun deutlich mehr Menschen aufeinander.

          • Für die Notbetreuung stehen weniger Räume und weniger Lehrkräfte zur Verfügung, da Präsenzunterricht stattfindet.

            Die Schulen bieten soweit es die personellen und räumlichen Möglichkeiten und das Infektionsgeschehen zulassen weiterhin eine Notbetreuung an. Hierbei gilt: Für Schülerinnen und Schüler, die 

          • durchgehend im Distanzunterricht sind, kann grundsätzlich an allen Schultagen eine Notbetreuung beantragt werden.

          • im Wechsel unterrichtet werden, ist eine Teilnahme an der Notbetreuung nur an denjenigen Tagen möglich, an denen die Teilgruppe nicht im Präsenzunterricht ist. Die Notbetreuung erfolgt im Regelfall in der Teilgruppe der eigenen Klasse.

            Angesichts der begrenzten räumlichen und personellen Möglichkeiten kann die Zahl der Kinder, die eine Notbetreuungsgruppe besuchen, künftig größer sein als bislang.

            Bitte melden Sie Ihr Kind nur dann für die Notbetreuung an, wenn Sie eine Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. In diesem Fall legen Sie der Schule wie bisher eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer Quarantänemaßnahme unterliegen.

            Weitere Informationen erhalten Sie direkt von Ihrer Schule.

            Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

        • Informationen zur Unterrichtsorganisation ab 22. Februar

        • (Stand: 13. Februar, 10 Uhr)

          Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

           

          der Ministerrat hat sich am 11. Februar über die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Bayern ab dem 15. Februar beraten.

           

          Für den Schulbereich wurde dabei u. a. beschlossen, dass ab dem 22. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen sowie alle Abschlussklassen in den Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zurückkehren, während die übrigen Jahrgangsstufen im Distanzunterricht verbleiben.

           

          Am Freitag, den 12. Februar erfolgte noch eine Beratung im bayerischen Landtag. Die Beschlüsse müssen nun noch im Detail innerhalb der Staatsregierung abgestimmt und rechtlich geregelt werden.  

          Der Unterrichtsbetrieb in der kommenden Woche (15. bis 19. Februar) wird grundsätzlich in der bisherigen Form als Distanzunterricht sowohl in der Grund- als auch in der Mittelschule fortgesetzt.

           

           Auch die Notbetreuung findet vom 15. bis 19. Februar weiter unter den bisherigen Rahmenbedingungen statt. (Anmeldung aufgrund der Kurzfristigkeit bitte vorab per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de oder per Telefon 09201/9401, dabei bitte jeweils die benötigten Betreuungszeiten angeben). 

           

          Weitere Information erhalten Sie stets aktuell auf der Internetseite des Kultusministeriums: 

          www.km.bayern.de/unterrichtsorganisation

           

          Wir danken für Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation! 

           

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                           Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

        • Anpassungen im Übertrittsverfahren im Schuljahr 2020/2021

        • Liebe Eltern,  

          im Hinblick auf die Tatsache, dass alle Grundschulen seit dem 11.01.2021 im Distanzunterricht arbeiten, sind im Schuljahr 2020/2021 entsprechende Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Übertrittsregelungen notwendig.  

           

          1. Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4  

          Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.  

          Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise gemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.  

           

          2. Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4  

          In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts. Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.  

          Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, erfolgt der postalische Versand an Sie, liebe Eltern. 

           

          3. Übertrittszeugnisse   

          Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.  

           

          4. Probeunterricht 

           a) Termine  

          Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.  

          Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.  

          Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen. 

           

           b) Inhalte  

          Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.  

          Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.  

          Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.  

          Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.  

           

          5. Zwischenzeugnisse  

           Die Ausgabe des Zwischenzeugnisses in den Jahrgangsstufen 1 – 3 wird vom 12.02.2021 auf den 05.03.2021 verschoben. Das Ende des ersten Schulhalbjahres bleibt hiervon unberührt; dieses endet am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar (vgl. § 15 Abs. 1 Satz 1 GrSO) und damit am 12.02.2021.  

          In den Fällen, in denen die Infektionslage einer persönlichen Aushändigung des Zwischenzeugnisses entgegensteht, erfolgt der Versand über den Postweg.

        • Schulanmeldung am Donnerstag, den 18. März 2021

        • Liebe Vorschuleltern,

          der allgemeine Infoabend für die Schulanfänger 2021, der normalerweise vor der Schuleinschreibung stattfindet,  muss in diesem Jahr aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen leider entfallen.

          Wenn es das Infektionsgeschehen ermöglicht, wird es jedoch im Sommer 2021 einen entsprechenden Infoabend zu den Kombiklassen geben. 

          Sie erhalten aber zeitgerecht diverse Informationen zur Schuleinschreibung auf postalischem Weg. 

          Die Schulanmeldung findet

          am Donnerstag, den 18. März 2021 von 12:30 - 17 Uhr 

          im Schulhaus Hummeltal statt. 

          Sie erhalten hierzu noch eine persönliche Einladung mit der individuellen Uhrzeit. 

           

          Einschulungskorridor zum Schuljahr 2021/22

          Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2021 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 12. April 2021 (Stichtag) dies der Grundschule Hummeltal schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Ohne ein solche Erklärung wird das Kind im September 2021 ganz normal schulpflichtig. 

           

          Für das Schuljahr 2021/22 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

          • alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder
          • Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2015

          Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2015 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern  aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

        • Informationen zu einem möglichen Distanzunterricht nach den Weihnachtsferien

        •  

          Liebe Eltern, 

          der aktualisierte Rahmenplan für den Distanzunterricht gibt allgemeine Grundsätze für den Distanzunterricht an allen bayerischen Grundschul- und Mittelschulen vor. 

          Er steht Ihnen nachfolgend zum Download bereit. 

          Sobald weitere organisatorische Vorgaben bekannt sind, werden Sie entsprechende Informationen von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes individuell für die jeweilige Klasse erhalten. 

           

          Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier teils noch detailierte Vorgaben aus dem Kultusministerium abwarten müssen, diese wurden für den 7.1.21 angekündigt. 

           

          Die Lehrkräfte der Grund- und Mittelschule Hummeltal werden je nach Alter der Schülerinnen und Schüler, Kommunikationssituation und Unterrichtssetting

          • diverse konkrete Lernmaterialien bereitstellen: z. B. durch die wöchentliche Abholung / Abgabe von Wochenplanmaterialien an der Schule,
          • per E-Mail mit den Schülern und Eltern kommunizieren und
            • dabei das selbsotrganisierte Lernen durch Verteilen von Arbeitsmaterialien und -aufträgen unterstützen und entsprechende organisatorische Hinweise geben (Setzung von Abgabefristen, zeitlich versetzte Bereitstellung von Lösungen etc.),
            • die individuelle Förderung und Beantwortung von Fragen durch direkte Kommunikation mit einzelnen Schülerinnen und Schülern ermöglichen,
          • durch die Nutzung von MS Office365 den Schülern entsprechende CloudSpeicher und digitale Werkzeuge zur Verfügung stellen; diese wurden in den höheren Klassen bereits im Präsenzunterricht entsprechend eingeführt; 
          • durch die Nutzung von MS Teams das selbstorganisierte Lernen durch die Bereitstellung von Materialien sowohl für die gesamte Lerngruppe als auch speziell für Gruppenarbeiten unterstützen; auch diese Kommunikationsform wurde bereits im Präsenzunterricht in der Mittelschule eingeübt,
          • interaktive Pinnwände (z. B. Padlet) für die Bereitstellung von Materialien, Arbeitsaufträge, Videos, Audios, Links etc.) nutzen, 
          • phasenweise bei Bedarf das mebis-Portal für die Bereitstellung von Lernvideos nutzen,
          • je nach Bedarf Videokonferenzen mit Kleingruppen oder mit der gesamten Klasse ermöglichen (Jitsi, MS Teams)

          Als Messengerdienst steht Ihnen, liebe Eltern, natürlich weiterhin der "edupage-Messenger" zur Verfügung, dessen App Sie eventuell bereits für die Krankmeldung Ihres Kindes genutzt haben. 

          Sollten Sie hierfür bisher noch keinen Zugang erbeten haben, können Sie natürlich jederzeit ein entsprechendes Nutzerkonto per E-Mail an verwaltung@vs-hummeltal.de beantragen.

          Aktuell sind bereits zahlreiche Leihgeräte (iPads) an Schülerinnen und Schüler kostenfrei mit einem entsprechenden Nutzervertrag ausgegeben worden.

          Sollten Sie Bedarf an einem Leihgerät für Ihr Kind haben, können Sie sich gerne per E-Mail an die Schule wenden (verwaltung@vs-hummeltal.de.). 

           

          Aktuelle Informationen finden Sie jeweils auch auf der Seite des Bayerischen Kultusministeriums unter

          https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

           

          Mit freundlichen Grüßen

          Katja Färber, Rektorin                                                                 Marco Roder, stellv. Schulleiter

           

          (Stand 05.01.2021, 18 Uhr)

           

        • Ein gutes neues Jahr!

          Zum Jahreswechsel wünschen wir allen Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule Hummeltal, den Lehrkräften, den Eltern und allen Förderern und Freunden unserer Schule ein glückliches und gesundes neues Jahr 2021!

           

          Vielen Dank an Frau Petrick, die unseren Schülern ein lustiges Mutmach-Logo erstellt hat! 

          Wir freuen uns jetzt schon auf hoffentlich viele schöne schulische Aktionen und Veranstaltungen im Jahr 2021! 

           

          Katja Färber, Rektorin                          Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Abfragebogen (Teil 2) für die Notbetreuung vom 16. - 18.12.2020

        •  

          Liebe Eltern, 

          Sie finden in der Hausaufgabenmappe Ihres Kindes (1. - 4. Jgst.) das entsprechende Abfrageformular für die Notbetreuung vom 16. - 18.12.2020. 

          Bitte geben Sie das Formular unbedingt morgen, Dienstag, 15.12.2020,  Ihrem Kind wieder mit oder benachrichten Sie uns bitte per E-Mail oder Edupage-App, ob Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen.  

          Eine Abfrage zur Notbetreuung am 21./22.12.2020 hatten Sie bereits erhalten - vielen Dank an alle Eltern für die schnelle Rückmeldung! 

          Bitte entschuldigen Sie die Kurzfristigkeit aufgrund der besonderen Situation! 

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber                              Marco Roder

          Rektorin                                    stellvertretender Schulleiter

        • Aktuelle Infos zu den unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 / zur Notbetreuung

        • Liebe Eltern, 

          im nachfolgenden Schreiben erhalten Sie diverse Infos zu den unterrichtsfreien Tagen am 21. und 22. Dezember 2020 und zu einer möglichen Notbetreuung. 

          Ein Abfrageschreiben erhält Ihr Kind in den nächsten Tagen von seiner Klassleitung. 

          Bitte bedenken Sie: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte
          haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen beiden Tagen nicht selbst betreuen können.

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                                        Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Zusammensetzung des Elternbeirats im Schuljahr 2020/21

        • Als Elternbeiräte an der Grundschule Hummeltal wurden im vergangenen Schuljahr (für 2 Jahre) gemäß Art. 66 Abs. 3 BayEUG nachfolgende, noch aktive Elternbeiräte gewählt:

          Vorsitzender: Florian Kastner

          Stellvertreter: Andreas Schlottke

          Weitere Mitglieder: Liane Hart, Thomas Horzela, Florian Kastner, Susanne Meyer-Feulner, Thomas Popp, Stefan Weiß

          In der diesjährigen Nachwahl wurden folgende Kandidaten gewählt: Sigrid Schütze, Carmen Hagen, Ann Kristin Zdralek

           

          Als Elternbeiräte an der Mittelschule Hummeltal wurden im vergangenen Schuljahr (für 2 Jahre) gemäß Art. 66 Abs. 3 BayEUG nachfolgende, noch aktive Elternbeiräte gewählt:

          Vorsitzende: Katrin Hamann

          In der diesjährigen Nachwahl wurden folgende Kandidaten gewählt: Kerstin Reitzle, Stefanie Opel, Jasmin Flügel

          Wir bedanken uns bei allen Kandidaten für die Bereitschaft, für die Elternbeiratswahl zu kandidieren!

          Herzlichen Glückwunsch an alle neuen Elternbeiräte der Grund- und Mittelschule Hummeltal!

          Die erste Sitzung des Elternbeirats findet am 25.11.2020 um 19:00 Uhr in der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Hummeltal statt.

        • Unterrichtsstart am Montag in Hummeltal und Gesees

        • Die Kombiklassen starten ganz regulär am Montag in Gesees in den entsprechenden Klassenzimmern (ev/kath) bzw. in Hummeltal mit dem Ethikunterricht.  

          Der Ethik-Unterricht findet wie gewohnt in Hummeltal im Zimmer von Frau Dörfler-Gabler statt; klassenweise Sitzordnung mit Abstand zwischen den Gruppen.

          Kath. Religion Jgst. 3 und 4: MINT-Raum im 1. OG, klassenweise Sitzordnung mit Abstand zwischen den Klassen 

          Klasse 3a und 3b (ev): Gymnastikraum; klassenweise Sitzordnung mit Abstand zwischen den beiden Klassen 

          Klasse 4a (ev): Klassenzimmer der 4a

          Klasse 4b (ev): Turnhalle; die Klasse 4b zieht dann nach dem Religionsunterricht gemeinsam mit ihrem Klassenlehrer in den MINT-Raum in das 1. OG um. Dort kann der Mindestabstand für die gesamte Klasse eingehalten werden. 

          Die Klassen 7bR und 8bR nutzen jeweils ihre regulären Klassenzimmer. Die Klasse 9bR nutzt ihr Klassenzimmer und den angrenzenden Gruppenraum (Förderlehrerzimmer). 

           

        • Regelbetrieb nach den Herbstferien

        • (aktualisiert am 8.11.2020)

          Liebe Eltern, 

          nach den Herbstferien kann nach aktuellem Stand in Hummeltal und Gesees weiterhin der Regelbetrieb für alle Schüler unserer Schule erfolgen. Wir werden in allen Klassen soweit wie möglich den Mindestabstand einhalten und die verschiedenen räumlichen Ausweichmöglichkeiten nutzen.

          Allerdings werden die jahrgangsstufenübergreifenden AGs (Sport-AG, Technik-AG, Bastel-AG) ab sofort entfallen - stattdessen werden die Lehrkräfte wieder Förderangebote in den einzelnen Klassen (Differenzierung) anbieten. Die Schach-AG findet (da nur sehr wenige Schüler beteiligt sind) unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechenden Hygieneauflagen statt. Die Bienen-AG findet ebenfalls weiterhin statt, bitte geben Sie Ihrem Kind für den Aufenthalt im Außenbereich entsprechend warme Kleidung mit! Die LRS-Kurse finden ebenfalls weiterhin statt. 

          Sollte Ihr Kind am eigentlichen AG-Tag nun mittags doch bereits ab 13 Uhr die OGTS besuchen, bitte an das "Buchen" des Mittagessens denken! 

          Eventuell wird es dauerhaft beim Fachunterricht einzelne Abweichungen geben, hier warten wir noch auf konkrete Informationen (Update des Hygieneplans). Aktuell hat Ihr Kind regulär Unterricht nach Stundenplan, bis auf die geltenden Hygieneeinschränkungen in Sport bzw. Schwimmen und in Musik. Eislaufen muss leider entfallen, stattdessen bleiben die Zweitklässler im Geseeser Schulhaus und werden dort von den Klassenlehrkräften unterrichtet. 

          Um die Infektionsgefahr zu reduzieren wird in den Klassenzimmer jeweils mehrmals täglich stoßgelüftet. Bitte geben Sie hierfür Ihrem Kind ein Fleecejacke o. ä. mit. 

          Die Lehrkräfte und die Schulleitung freuen sich sehr, am 9. 11.2020 alle Schüler hoffentlich gesund und munter wieder in der Schule begrüßen zu dürfen!

          Bitte lassen Sie Ihr Kind aber bei Erkältungssymptomen (oder Fieber) unbedingt daheim, um die Ansteckungsgefahr für Mitschüler und Lehrkräfte zu reduzieren. 

          Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Maskenpflicht in allen Räumen und im Außenbereich.

          Mit freundlichen Grüßen 

          Katja Färber, Rektorin                  Marco Roder, stellv. Schulleiter

        • Informationen zur OGTS

          • Freiwilligkeit der Teilnahme: Die Vorgaben zur Mindestteilnahme werden aufgehoben. Die Teilnahme ist somit für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsangeboten vorübergehend freiwillig. Bitte informieren Sie unbedingt vorab Frau Kastl, wenn Ihr Kind aktuell nicht an der OGTS teilnehmen soll! 

          • Vorzeitiges Abholen: Schülerinnen und Schüler, die in Gruppen des offenen Ganztagsangebots bis 16.00 Uhr betreut werden, können das Ganztagsangebot vorübergehend vorzeitig verlassen, sofern die Hausaufgabenbetreuung hierdurch nicht gestört wird. Sofern das Angebot vorzeitig verlassen wird, besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung zum Zeitpunkt des vorzeitigen Verlassens. Bitte informieren Sie auch hierfür bereits vorab die OGTS-Leitung (z. B. morgens per App "edupage" oder telefonisch über das Schul-Sekretariat, Tel 09201/9401). 

        • Vorgehen bei einer Erkrankung Ihres Kindes

        • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten) ist ein Schulbesuch der Grundschulen weiterhin möglich.

          An weiterführenden Schulen (Mittelschule) ist ein Schulbesuch erst möglich, wenn nach mindestens 24 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber entwickelt wurde und ein negatives Testergebnis bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Die Entscheidung über einen Sars-CoV-2-Test wird nach ärztlichem Ermessen getroffen. 

          Kranke Schülerinnen und Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule.

          Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in allen Schularten erst wieder möglich, sofern die Schüler bei gutem Allgemeinzustand mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind.

          Der fieberfreie Zeitraum soll 24 Stunden betragen. Für eine Wiederzulassung an allen Schularten ist zu- sätzlich zu der Symptomfreiheit von 24 Stunden die Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests erforderlich

          Diese Vorgaben erfolgten ab dem 6.11.2020 durch das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für alle Schulen in Bayern. 

          Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

          Katja Färber, Rektorin                                  Marco Roder, stellv. Schulleiter    

        • Corona-Infos: aktueller Stand (26.10.2020)

        • Liebe Eltern,

           

          da an der Grund- und Mittelschule Hummeltal unter Ausnutzung aller räumlichen und personellen Gegebenheiten der Mindestabstand in allen Klassen eingehalten werden kann, können wir unter Beachtung der aktuellen Vorgaben allen Schülern den Präsenzunterricht ermöglichen.

          Sollte Ihr Kind in den nächsten Tagen erkranken, gelten ab sofort die Vorgaben der Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans. Drei-Stufen-Plan_Umgang_mit_Krankheitssymptomen.pdf

          Ein Kind, das aufgrund von Erkältungssymptomen erkrankt war, kann nur noch mit ärztlicher Bestätigung oder negativem Testergebnis zurück in die Schule kommen.

          Mit freundlichen Grüßen

          Katja Färber, Rektorin

           

    • Kontakt

      • Grund- und Mittelschule Hummeltal
      • 09201-9401
        fax 09201-95025
      • Bayreuther Straße 14

        95503 Hummeltal
        Germany
      • Marco Roder, Schulleiter
        Bernd Lautner, stellv. Schulleiter
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